AGB – Burnout Celler-Kartbahn GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Annahmeerklärungen und Leistungen der Burnout Celler-Kartbahn GmbH.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden (einheitliche Bezeichnung für Vertragspartner, Nutzer der Kartbahn usw.) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss/Buchung

  1. Unsere Angebote sind bis zur Buchungsbestätigung durch uns freibleibend.
  2. Mit der Buchung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Buchung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch eine Buchungsbestätigung oder durch Bereitstellung der Leistung erklärt werden.
  3. Den Eingang von Buchungen auf elektronischem Wege werden wir in aller Regel unverzüglich bestätigen. Unsere Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, sondern erst die nachfolgende Buchungsbetätigung.


§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Wir sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Leistungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus unserer Buchungsbestätigung.
  2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung 4 Monate, so behalten wir uns das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
  3. Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen.
  4. Preise für die Nutzung der Kartbahn und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen sind vorab zur Zahlung durch unsere Kunden fällig.
  5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Burnout Celler-Kartbahn GmbH aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

§ 4 Stornierung durch den Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen

  1. Für alle zustande gekommenen Buchungen über die Nutzung unserer Kartbahn und damit verbundener Leistungen gewähren wir unseren Kunden grundsätzlich eine Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeit. Der Zeitpunkt der Stornierung bestimmt dabei den Anspruch der Burnout Celler-Kartbahn GmbH auf eine angemessene Vergütung; ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
  • Stornierungsgebühr:
    • bis 28 Tage vor Leistungsbeginn 25 % des Leistungspreises
    • bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 50 % des Leistungspreises
    • bis 7 Tage vor Leistungsbeginn 75 % des Leistungspreises
    • ab 6 Tage vor Leistungsbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme 100 % des Leistungspreises

2. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3. Umbuchungen und/oder Stornierungen haben in Textform zu erfolgen und sind an folgende Adresse zu richten: Burnout Celler-Kartbahn GmbH, Waldweg 100,       29221 Celle oder team@celler-kartbahn.com.

 

§ 5 Rücktritt durch Burnout Celler-Kartbahn GmbH

  1. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gilt auch für den Fall, dass eine vereinbarte oder gemäß obigem § 3 Abs. 3 von uns verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.
  2. Ferner behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls
    1. höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Hinderungsgründe (z.B. Brand, Streik) die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, soweit die Umstände zum Leistungszeitpunkt noch andauern. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über das Leistungshindernis informiert und seine bereits erbrachten Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
    2. wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Burnout Celler-Kartbahn GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Operationsbereich zurechnen ist.
  3. Dem Kunden stehen aufgrund des Rücktritts keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Erfolgt der Rücktritt der Burnout Celler-Kartbahn GmbH aus unter die Fallgruppe im b) fallenden Gründen oder wegen Nichtleistung der Zahlungsverpflichtung durch den Kunden, so steht uns ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu.

 

§ 6 Haftungsbeschränkungen

  1. Wir haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurden oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
  2. Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist bei einfacher Fahrlässigkeit unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei arglistig verschwiegenen Fehlern wie auch die Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt davon unberührt.


§ 7 Zusatzbedingungen für die Nutzung der Karts/Kartbahnen

  1. Das Betreten des Geländes und der Aufenthalt auf der Anlage sowie die Benutzung der Karts und das Befahren der Kartbahnen sowie die Teilnahme an allen dortigen Aktivitäten geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.
  2. Bei der Benutzung der Karts und dem Befahren der Kartbahnen ist den Anweisungen und Benutzungshinweisen unserer Mitarbeiter ausnahmslos Folge zu leisten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte Benutzungshinweise oder durch einen uns vorwerfbar nicht ordnungsgemäßen Zustand der Karts oder Einrichtungen verursacht worden ist.
  3. Die Benutzung der Karts ist nur Kunden gestattet, die an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden, die nicht unter Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss stehen und nicht zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören (z.B. Bluthochdruck, Herzerkrankungen). Auf die besondere Gefährdung der zu diesen Risikogruppen gehörenden Kunden wird hingewiesen. Kunden, die trotz des Verbotes in alkoholisiertem Zustand ein Kart benutzen, werden ausgeschlossen; das Ticket verfällt entschädigungslos. Die Kunden erklären sich mit einer Alkoholkontrolle einverstanden.
  4. Für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Kunden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Benutzung oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen unserer Mitarbeiter nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Kunde die uneingeschränkte Haftung. Sofern in diesen Fällen Dritte zu Schaden kommen, stellt der Kunde die Burnout Celler-Kartbahn GmbH von etwaigen Haftungsansprüchen dieser Dritten frei.
  5. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch Fahrer oder Nutzer anderer Karts, sonstige Nutzer der Kartbahn oder Dritte verursacht werden.
  6. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Burnout Celler-Kartbahn GmbH, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.


§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden der Sitz der Burnout Celler-Kartbahn GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden – einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.